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In nur drei Schritten zur Förderung - so einfach geht das!

01

Förderung finden

Finden Sie mit unserer Förderauskunft  Ihre passende Förderung
für Ihr Anliegen.

02

Förderung beantragen

Füllen Sie den Auftrag zum Fördermittelservice inkl. Vollmacht selbst aus. Zudem lassen Sie bitte das "Beiblatt Fachhandwerker" vom ausführenden Fachhandwerker ausfüllen. Senden Sie diese Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Fachhandwerkerangebots an den Förderservice.
Warten Sie unbedingt die Zuschusszusage ab, bevor Sie die Umbaumaßnahmen durchführen.
Wir übernehmen für Sie die Registrierung Ihrer Maßnahme beim BAFA und der KfW.

03

Förderung erhalten

Senden Sie nach Fertigstellung und Inbetriebnahme eine Kopie der Schlussrechnung und das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich an den Fördermittelservice. Damit kann die Auszahlung Ihrer Fördergelder beim Fördergeldgeber beantragt werden.

Förderservice zur Heizungsmodernisierung

Fördergrafik WärmepumpeFördergrafik Heizung - Übergangsregelung

Die EnBW ODR unterstützt Sie dabei, sich die möglichen Zuschüsse nicht entgehen zu lassen. Ist eine Heizungsmodernisierung geplant, erstellen Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch zum Abruf der Fördergelder nach Durchführung. Die KfW sieht vor, das der Förderantrag eigenständig vom Eigentümer des Gebäudes gestellt werden muss. Der Förderservice unterstützt Sie dabei, gibt wichtige Hinweise und beantwortet Ihre Rückfragen dazu.

Das Angebot für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (WEG bis 6 Wohneinheiten) können Sie zum Preis von 289 € inkl. Mwst. anfordern. Ihre mögliche Förderung beträgt 30 bis zu 70 % der Kosten, abhängig ist die Förderung von den tatsächlichen Kosten für die Heizanlage, die Installation und Inbetriebnahme.

Dazu die Förderservice-Auftragsdokuemente downloaden, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag zur Heizungsmodernisierung beim Förderservice einreichen.

Unsere Förderhotline informiert Sie zu Heizungsförderungen und geht mit Ihnen die wichtigsten Einstiegs- und K.O.-Kriterien direkt am Telefon durch. Zudem beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Förderservice.
Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.
Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden. 
Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten. 

Die Online-Abfrage unsere Förderauskunft ergibt weitere Treffer im Bereich lokaler Förderungen? Dann beauftragen Sie den Bestförderservice mit der zusätzlichen Förderprüfung lokaler Programme und deren Kumulationsoptionen.

Zur Förderauskunft

Förderservice kurz erklärt

Haus, das mögliche Energieeinsparungen aufzeigt

Energiesparrechner

Simulieren Sie mit nur wenigen Klicks Maßnahmen zur Modernisierung und berechnen Sie Ihre Energieeinsparung.

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Kontakt

Febis Förderservice

Mo-Fr. 9-17 Uhr

06190 9263-253
Kundenservice ODR

Mo-Do. 7.30-17.00 Uhr
Fr. 7.30-14.00 Uhr 

0800 3629 637info@odr.de