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EnBW ODR setzt Energiepreisbremsen um

Kunden erhalten vollständige Entlastung der Bundesregierung – Umsetzung rückwirkend bis Januar – Abschläge für März zunächst ausgesetzt

ELLWANGEN. Um Haushalte und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, darunter die Preisbremsen für Strom und Gas. Diese traten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023.

Kundinnen und Kunden der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen. Abteilungsübergreifend arbeiten die Mitarbeitenden der EnBW ODR mit Hochdruck daran, die kundenindividuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen. „Wir begrüßen die Entlastungen für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht in der Lage, die Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Frank Reitmajer, Vorstand der EnBW ODR, und ergänzt: „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entsprechenden Entlastungsbeträge automatisch in vollem Umfang.“ Bis alle neuen Abschläge berechnet sind, hat die EnBW ODR die Zahlungen für März zunächst ausgesetzt.

Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife in den IT-Systemen der EnBW ODR erfolgreich umgesetzt sind, erhalten alle diese Kundinnen und Kunden in den Strom- und Gastarifen einen Brief mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den geltenden Abschlägen. Im März-Abschlag enthalten seien auch die Entlastungen für Januar und Februar, weshalb dieser niedriger ausfalle.

 

Preisbremsen gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs

Die Preisbremse für Strom gilt für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden, bei Gas beträgt die Grenze 1,5 Millionen Kilowattstunden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, bei Gas beträgt er 12 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. „Wer in diesem Jahr also 20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erklärt Frank Reitmajer.

 

Informationen auf der ODR-Website

Sowohl im Team Abrechnung als auch im Servicecenter arbeiten die Mitarbeiter der EnBW ODR gerade auf Hochtouren. Frank Reitmajer verweist auf die hohe Schlagzahl: „Erst Corona, dann Energiekrise: Die Mitarbeitenden geben täglich ihr Bestes für die Beratung unserer Kunden und deren Versorgungssicherheit.“ Denn auch im Servicecenter melden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen. Im Mittelpunkt stehen oft die Energiepreisbremsen. Um einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen zu verschaffen, stellt die EnBW ODR Informationen auf ihrer Webseite bereit unter www.odr.de/preisbremse.