Unternehmensinformation
Preisanpassung zum 01. Januar 2025
Die EnBW ODR AG senkt ab 01. Januar 2025 ihre Preise
Die ODR ist Ihr zuverlässiger und regionaler Energieversorger mit fairen Preisen.
Gerne teilen wir Ihnen heute mit, dass Ihr Strom und Gas im Verbrauchspreis zum Jahreswechsel sinkt.
Preisentwicklung im Strom kurz erklärt:
Die Beschaffungspreise für Strom haben sich reduziert. Dem stehen steigende Umlagen gegenüber. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage erhöhen sich leicht auf 0,277 ct/kWh bzw. 0,816 ct/kWh. Der Aufschlag für besondere Netznutzung (früher: § 19 StromNEV-Umlage) steigt auf 1,558 ct/kWh. Zudem entstehen höhere Abwicklungskosten. Die Netzentgelte verringern sich im Durchschnitt. Insgesamt sorgt die Kostenentwicklung für sinkende Preise.
Nähere Informationen zu den Änderungen der gesetzlichen Stromumlagen erhalten Sie unter www.netztransparenz.de.
Bitte beachten Sie: Zukünftig wird es die Wärme-Grundversorgung (getrennte Messung) nur noch als Eintarif geben. Sie erhalten ab 1. Januar 2025 einen einheitlichen Verbrauchspreis für alle Tageszeiten. Ein Austausch des Zweitarifszählers ist nicht nötig.
Der bestehende Zähler kann weiterhin für den Eintarif verwendet werden.
Preisentwicklung im Gas kurz erklärt:
Die Gaspreise an der Börse sind gefallen. Allerdings steigen gleichzeitig die Netzentgelte, Abwicklungskosten und der CO₂-Preis. Auch die Gasspeicherumlage wurde bereits unterjährig angehoben. Diese unterschiedlichen Kostenentwicklungen führen dazu, dass der Arbeitspreis sinkt und der Grundpreis steigt.
Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ vom Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391) bzw. Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396).
Gemäß § 5 Absatz 3 StromGVV/GasGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
In dem untenstehenden PDF finden Sie die Preisübersicht für die ODR Komfort Strom- und Wärmestromtarife (Grundversorgung) sowie für die Grundversorgung im Erdgas, gültig ab 01. Januar 2025.