Unter Direktvermarktung verstehen wir den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Photovoltaik, Wind, Biogas und Wasser – an der Strombörse über einen Direktvermarkter. Ziel ist eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms, sodass Produktion und Verbrauch optimal in Einklang gebracht werden.
Direktvermarktung
Steigern Sie Ihre Erlöse.
Direktvermarktung – Energiewende konkret gemacht.
Direktvermarktung kurz erklärt
Profitabel in jeder Situation.
Die gängigste Form der Direktvermarktung ist das sogenannte Marktprämienmodell. Hier entspricht die Vergütung für den Anlagenbetreiber, der sogenannte anzulegende Wert, mindestens der Höhe der fixen Einspeisevergütung.
Der Direktvermarkter vergütet dem Anlagenbetreiber hierbei den Marktwert (Börsenerlöse) des EEG-Stroms und berechnet ein Dienstleistungsentgelt für die Vermarktung. Die Differenz zum anzulegenden Wert wird Marktprämie genannt. Diese wird dem Anlagenbetreiber, also Ihnen, inklusive der eingepreisten Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.
Auch bestehende Anlagen können jederzeit aus der fixen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln.
Gesetzlich geregelt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert regenerative Energiequellen mit der sogenannten Einspeisevergütung. Seit dem EEG 2014 ist die Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 100 kWp Nennleistung verpflichtend, um die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu fördern. Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit Ihrer PV-Anlage.
In 6 einfachen Schritten zur Strom-Direktvermarktung
Unsere Leistungen
Das sagen unsere Direktvermarktungs-Kunden über uns:
Die Vergütungsabrechnung bei der Direktvermarktung
Erfahren Sie, wie die Vergütungsabrechnung erfolgt.
Reststrom
Zuverlässiger und starker Strom für Ihr Unternehmen
Moderne Energie- und Stromversorgung orientiert sich heute am individuellen Bedarf. Mit individuellen Lösungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote und Energiekonzepte für Ihre Anforderungen an.
Die Zeit nach der EEG
Wenn Ihre Einspeisevergütung ausläuft
Wir unterstützen Sie gerne hierbei und bieten Ihnen flexible Lösungen für einen erfolgreichen Weiterbetrieb der Anlage! Somit können Sie auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit bauen und die Zukunft der Energiewende zusammen mit uns aktiv gestalten.
Sonstige Direktvermarktung
Einfache Vermarktung der Energie
2021 werden die ersten Anlagen keine EEG-Förderung mehr vom Staat erhalten, was auch mit dem mittlerweile populären Begriff „Post-EEG-Welle“ verbildlicht wird. Die sonstige Direktvermarktung bildet das Gegenstück zur klassischen Direktvermarktung nach Marktprämienmodell. Der Unterschied liegt in der Vergütung. Anlagenbetreiber erhalten nach wie vor den Marktwert von ihrem Direktvermarkter. Die staatlich geförderte Marktprämie entfällt.
Power Purchase Agreement
Langfristige Stromlieferverträge
Hinter einem Power Purchase Agreement (PPA) steckt eine Methode, den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu finanzieren. Dieser recht flexible „Stromliefervertrag“ regelt den Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien über einen vertraglich festgelegten Zeitraum hinweg. Sowohl für Neuanlagen als auch für Post- EEG-Anlagen bieten PPAs eine attraktive Alternative zu den staatlichen Förderungen.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Weitere FAQs finden Sie auf unserer allgemeinen FAQ-Seite.
Mehr FAQsEine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der EE-Anlage. So kann der Direktvermarkter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteuerbarkeitsnachweis, bekommen Anlagenbetreiber die Marktprämie nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt. Es kommt zu einem Vergütungsverlust.
Seit 2012 haben Sie als Anlagenbetreiber die Möglichkeit, Ihren erzeugten Strom über das Marktprämienmodell zu vermarkten. Hierbei entsteht für Sie als Betreiber kein finanzieller Nachteil, da die Preisunterschiede zwischen Marktpreis und bisheriger EEG-Vergütung durch die Marktprämie ausgeglichen werden. Durch die Direktvermarktung ist oftmals sogar ein Mehrerlös im Vergleich zu Ihrer bisherigen EEG-Vergütung möglich.
Für Neuanlagen ab 100 kW, welche seit 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend vorgegeben. Bei Nichteinhaltung geht die Einspeisevergütung deutlich zurück, sodass die Direktvermarktung zum wirtschaftlichen Betrieb zwingend notwendig ist. Aber auch bei älteren Anlagen lohnt sich die Direktvermarktung, denn sie bietet attraktive wirtschaftliche Vorteile.
Für Bestandsanlagen besteht die Möglichkeit zwischen der geförderten Direktvermarktung und der fixen Einspeise-Vergütung zu wählen.
Die gängigste Form der Direktvermarktung ist das sogenannte Marktprämienmodell. Im Marktprämienmodell entspricht die Vergütung für den Anlagenbetreiber, der so genannte anzulegende Wert, mindestens der Höhe der fixen Einspeisevergütung.
Der Direktvermarkter vergütet dem Anlagenbetreiber hierbei den Marktwert (Börsenerlöse) des EEG-Stroms und berechnet ein Dienstleistungsentgelt für die Vermarktung. Die Differenz zum Anzulegenden Wert wird Marktprämie genannt. Diese wird dem Anlagenbetreiber inklusive der eingepreisten Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.
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