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Informationen zu elektronischen Rechnungsformaten

Warum gibt es überhaupt elektronische Rechnungsformate?

Am 27.11.2018 ist das sogenannte E-Rechnungsgesetz des Bundes (E-Government-Gesetz) und die dazugehörige Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) in Kraft getreten. Ebenso haben die einzelnen Bundesländer ihrerseits entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen. Ziel ist es, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, indem der Versand und Austausch von Rechnungen und Zahlungsinformationen einfacher, günstiger und klimaschonender werden.

Welche elektronischen Rechnungsformate bietet die EnBW ODR an?

Wir als Energieversorger bieten Ihnen an, unseren Rechnungsversand für Strom- und Erdgaslieferungen ab 1. Januar 2022 auf ZUGFeRD oder XRechnung umzustellen.

 

ZUGFeRD: Der Begriff „ZUGFeRD“ ist eine Abkürzung und steht für „Zentraler User Guide Forum elektronischer Rechnung Deutschland“. „ZUGFeRD“ ist international unter dem Begriff „Factur-X“ bekannt. Eine elektronische Rechnung mit dem Format ZUGFeRD besteht immer aus einer PDF-Datei und einer darin integrierten XML-Datei. Es besteht sozusagen aus einem menschenlesbaren, also sichtbaren PDF-Teil, in welchen ein maschinenlesbarer XML-Teil eingebettet ist. Es handelt sich um ein sogenanntes hybrides Format (PDF/A-3). Die Dateien haben die Endung .pdf. Der Datenaustausch kann über E-Mail oder ein Portal (z.B. via PEPPOL) erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Forum elektronische Rechnung Deutschland

 

XRechnung: Die XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet wird. Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden. In Deutschland wurden die Anforderungen an das Rechnungsformat XRechnung von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht.  

Es handelt sich um eine reine XML-Datei mit der Endung .xml, die nicht von Menschen lesbar ist und somit nur für die maschinelle Verarbeitung verwendbar ist. Der Datenaustausch kann über E-Mail oder ein Portal (z.B. via PEPPOL) erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Website der KoSIT

Was muss ich tun um auf ein elektronisches Rechnungsformat umzustellen?

Wenn Sie Ihre Rechnungen zukünftig in einem elektronischen Rechnungsformat erhalten möchten, senden Sie uns einfach das Formular ausgefüllt an kks@odr.de zurück. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details abstimmen, falls Sie noch Fragen haben.

Was gilt für Baden-Württemberg?

Aktuelle Informationen für Baden-Württemberg finden Sie hier:

Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Serviceportal Baden-Württemberg

Was gilt für Bayern?

Aktuelle Informationen für Bayern finden Sie hier:

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Weitere Informationsquellen zum Thema:

Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT): Website der KoSIT

An wen kann ich mich bei der EnBW ODR wenden, wenn ich Fragen habe?

Sie können uns gerne jederzeit eine E-Mail an kks@odr.de senden. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Ersatzversorgung, Ersatzfolgeversorgung und Ersatzbelieferung (mit Lastgangmessung)