Die EnBW ODR unterstützt Sie dabei, sich die möglichen Zuschüsse nicht entgehen zu lassen. Ist eine Heizungsmodernisierung geplant, erstellen Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch zum Abruf der Fördergelder nach Durchführung. Die KfW sieht vor, das der Förderantrag eigenständig vom Eigentümer des Gebäudes gestellt werden muss. Der Förderservice unterstützt Sie dabei, gibt wichtige Hinweise und beantwortet Ihre Rückfragen dazu.
Das Angebot für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (WEG bis 6 Wohneinheiten) können Sie zum Preis von 289 € inkl. Mwst. anfordern. Ihre mögliche Förderung beträgt 30 bis zu 70 % der Kosten, abhängig ist die Förderung von den tatsächlichen Kosten für die Heizanlage, die Installation und Inbetriebnahme.
Dazu die Förderservice-Auftragsdokuemente downloaden, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag zur Heizungsmodernisierung beim Förderservice einreichen.
Unsere Förderhotline informiert Sie zu Heizungsförderungen und geht mit Ihnen die wichtigsten Einstiegs- und K.O.-Kriterien direkt am Telefon durch. Zudem beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Förderservice.
Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.
Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.
Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.
Die Online-Abfrage unsere Förderauskunft ergibt weitere Treffer im Bereich lokaler Förderungen? Dann beauftragen Sie den Bestförderservice mit der zusätzlichen Förderprüfung lokaler Programme und deren Kumulationsoptionen.
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