Ein bedeutender Teil der Energiewende ist die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors. In diesem Zuge werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher in privaten Haushalten in Betrieb genommen. Dieser Hochlauf stellt die Stromnetze vor eine Herausforderung, denn die Leistung der Geräte ist weitaus höher als die der meisten Haushaltsgeräte. Eine Änderung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die dahinterliegende Detailausgestaltung (Beschlüsse) durch die Bundesnetzagentur im Dezember 2023 stellen sicher, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (im Folgenden Geräte genannt) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden. Das betrifft Wärmepumpen, nicht-öffentliche Ladesäulen, Klimaanlagen sowie Stromspeicher. Wir haben für Sie die relevanten Informationen rund um den §14a EnWG und die verabschiedeten Änderungen ab 1. Januar 2024 zusammengefasst und beantworten die wichtigsten Fragen.
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