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Bereit für digitale Messsysteme?

Erhalten Sie wichtige Informationen über digitale Messsysteme, ihre Vorteile und Kosten.

Mann tippt etwas in seinen Laptop

Seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind die Tage analoger Stromzähler gezählt. Bis voraussichtlich 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit einem modernen, digitalen Stromzähler ausgestattet. Ziel ist es, den Aufbau eines klimaschonenden, energieeffizienten Stromnetzes zu fördern. Zusätzlich soll dieses Gesetz dazu dienen die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben.

Das MsbG regelt die Ausstattung und den Betrieb moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme.

Je nach Stromverbrauch oder je nach Größe einer Photovoltaik-Anlage besteht sogar eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen (iMSys). Dieses besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikations­modul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Es empfängt und versendet Daten digital an den Messstellen­betreiber (MSB). Das iMSys erfasst und übermittelt die Verbrauchs- und Erzeugungs­daten über eine sichere Verbindung (z. B. Mobilfunk). Die Daten­sicherheit von iMSys wird unter anderem über Firewalls, Authenti­fizierungen und Verschlüsselung der Kommuni­kation gewährleistet. Das intelligente Messsystem wird vor dem Einbau des Zählers vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) zertifiziert und freigegeben.

Vorteile und Mehrwerte

Sicher

 

Sowohl das Smart Meter Gateway als auch die Datenübertragung sind sicher.

Visuell

 

Dank des Visualisierungstools (bald verfügbar) behalten Sie Ihren Stromverbrauch immer im Blick.

Transparent

 

Sie können Ihren Abschlag flexibel an Ihren persönlichen Verbrauch anpassen.

Der Umbau Ihres Stromzählers - ein echter Selbstläufer

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt genau fest, wer wann mit welcher Messtechnik ausgestattet wird. So erhalten Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, einer dezentralen Erzeugungsanlage oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox/E-Ladestation) ein intelligentes Messsystem. Diese Umrüstung ist verpflichtend. Wichtig: Sie müssen nicht selber aktiv werden. Sie werden rechtzeitig von Ihrem zuständigen Messstellenbertreiber über einen möglichen Zählertausch informiert.

In diesen Fällen kommt Ihr Messstellenbetreiber auf Sie zu:
  • Der Stromverbrauch der Immobilie, in der Sie wohnen, liegt über 6.000 kWh im Jahr.
  • Sie erzeugen Ihren eigenen Strom an einer PV-Anlage mit einer Leistung von min. 7 kW.
Sie wünschen einen früheren Einbau eines intelligenten Messsystems?

Sie möchten sich gerne schon vorher auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem installieren lassen, beispielsweise weil Sie unseren dynamischen Tarif nutzen möchten? Ab 2025 haben Sie das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems von Ihrem Messstellenbetreiber vor Ort zu verlangen. Alternativ können Sie auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber dafür beauftragen. Innerhalb von vier Monaten ab Antragsstellung muss das intelligente Messsystem dann bei Ihnen installiert sein. Ihr örtlicher Messstellenbetreiber darf Ihnen für den Einbau maximal einmalig 30 Euro zusätzlich in Rechnung stellen.

Was kosten digitale Messsysteme?

Die gute Nachricht vorab: Der Zählertausch ist für Sie kostenlos. Als Verbraucher oder Anlagen­betreiber tragen Sie jedoch die Kosten für die Miete des Zählers. Die Tatsache, dass für den Stromzähler Kosten erhoben werden, ist nicht neu: Auch für Ihren aktuellen Stromzähler bezahlen Sie bereits ein Entgelt.

Sofern der MSB eine digitale Messeinrichtung bei Ihnen verbaut, verrechnet die EnBW ODR AG die anfallenden Kosten für den Messstellenbetrieb ohne Aufschlag an Sie weiter.

Für Ihre moderne Messeinrichtung oder intelligentes Mess­system hat der Gesetzgeber Preis­ober­grenzen festgelegt, an die Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden ist. Diese Preise können Sie beim zuständigen Netzbetreiber einsehen.

Erfahren Sie mehr über die gesetzlich vorgeschriebenen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb.

Eine Kundin ruft zu Hause die Webseite der EnBW ODR AG auf.

Konventionelle Messeinrichtung (z. B. Ferraris Zähler)

Der herkömmliche analoge Stromzähler wird Ferraris-Zähler genannt. Das ist das Ihnen bekannte schwarze Gerät mit einer Drehscheibe.

Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende werden konventionelle Zähler heute nicht mehr neu verbaut.

Zudem werden die konventionellen Zähler, je nach Jahresverbrauch, sukzessive durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt.

Ein analoger Ferrariszähler vor einem weißen Hintergrund.
Eine moderne Messeinrichtung vor weißem Hintergrund.

Moderne Messeinrichtung (mMe)

Moderne Messeinrichtungen messen den Energieverbrauch digital und besitzen ein Display 📱, auf welchem Informationen wie bspw. Wochen- oder Jahresverbräuche und die tatsächliche Nutzungszeit angezeigt werden.

Der Zählerstand muss, wie bei konventionellen Zählern, abgelesen 🔍 und anschließend an den Energieversorger übermittelt werden.

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) registriert kontinuierlich den Verbrauch und speichert präzise ab, zu welcher Zeit wie viel Strom benötigt wurde. Das Ablesen des Zählers sowie das Übermitteln von Zählerständen, an den Energieversorger, entfällt dadurch.

Moderne Messeinrichtungen können mit einem sogenannten Gateway zu einem Smart Meter aufgerüstet werden. Mithilfe dieser Kommunikationseinheit wird eine Fernauslesung möglich gemacht (💡 Moderne Messeinrichtung + Gateway = Intelligentes Messsystem).

Ein intelligentes Messsystem vor weißem Hintergrund.

FAQ

Was ist ein intelligentes Messsystem und welche Vorteile bietet es?

Beim herkömmlichen Stromzähler können Sie nur den aktuellen Gesamt­strom­verbrauch ablesen. Ein intelligentes Mess­system kann mehr: Es registriert kontinuierlich Ihren Verbrauch und speichert präzise ab, zu welcher Zeit wie viel Strom verbraucht wird. Über die Kommunikations­einheit des intelligenten Zählers, dem sogenannten „Smart Meter Gateway“, werden die Verbrauchs­werte alle 15 Minuten entweder gemäß der gesetz­lichen Vorgaben an die berechtigten Markt­teilnehmer, zum Beispiel Netzbetreiber oder Lieferant, oder direkt an Ihren Strom­lieferanten übermittelt.

Auf Ihre Daten können Sie bequem von zu Hause aus zugreifen. Diese werden von uns in Form von grafischen Darstellungen in unserem Kundenzentrum aufbereitet, sodass Sie schnell einen Überblick über Ihren Stromver­brauch und die damit verbundenen Kosten erhalten. So können Sie aktiv ihren Energiever­brauch kontrollieren und senken. Darüber hinaus liefern intelligente Mess­systeme wichtige Informationen, um eine sichere Energie­versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.

Was ist eine moderne Messeinrichtung und was hat diese für Vorteile?

Die moderne Messein­richtung ist die neue Zähler-Technologie, die seit Januar 2017 für Kunden mit einem Jahres­verbrauch unter 6.000 kWh verbaut wird. Mit der modernen Messein­richtung können Sie den aktuellen Zählerstand am Geräte­display ablesen. Die Messein­richtung kann jedoch keine Daten versenden. Das bedeutet: Sie müssen einmal im Jahr den Zählerstand ablesen.

Was ist ein intelligenter Stromzähler und was bedeutet der Begriff "Smart Meter"?

„Intelli­gente Stromzähler“ und „digitale Stromzähler“ sind Synonyme für die Bezeichnung „moderne Mess­einrichtung“ (mME). So sollen alle analogen Stromzähler, die auch als Ferraris-Zähler bezeichnet werden, bis 2032 durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Das schreibt das Mess­stellen­betriebs­gesetz (MsbG) vor.

Intelligente Stromzähler verfügen über ein digitales Display, welches unter anderem den Strom­verbrauch und den Zählerstand anzeigt. Solche modernen Messein­richtungen lassen sich zum intelligenten Mess­system aufrüsten, das zusätzlich ein Kommunikations­modul, ein sogenanntes Smart Meter Gateway, beinhaltet. Das Smart Meter kann die Messwerte automatisch an den Mess­stellen­betreiber übermitteln.

 

Kann ich den Zeitpunkt des Zählerwechsels beeinflussen?

Leider nein. Das Gesetz sieht vor, dass der grundzuständige Mess­stellen­betreiber innerhalb der gesetzlichen Leitplanken den Umbau­zeitpunkt nach individuellen Anforderungen vorgeben kann.

Ich verbrauche weniger als 6.000kWh. Kann ich meinen Stromzähler auch auf ein intelligentes Messsystem umrüsten lassen?

Normaler­weise können Sie sich als Verbraucher freiwillig für den Einbau eines intelligenten Mess­systems entscheiden – unabhängig von der Höhe Ihres Strom­verbrauchs. Holen Sie sich ein entsprechendes Angebot des grund­zuständigen oder wettbewerb­lichen Mess­stellenbetreibers ein. Zudem kann auch Ihr Mess­stellen­betreiber optional bei Verbräuchen weniger als 6.000 kWh ein intelligentes Mess­system verbauen.
 

 

Wie werden Datenschutz und Sicherheit gewährleistet?

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheits­niveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellen­betriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Mess­systeme zur Gewähr­leistung von Datenschutz, Sicherheit und Interopera­bilität für verbindlich.

Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) gemeinsam mit Branchen­vertretern unter enger Einbindung des Bundes­beauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit, der Bundesnetz­agentur und der Physikalisch-Technischen-Bundes­anstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur die Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheits­anforderungen nachweislich erfüllen.

Welche Daten werden von intelligenten Messsystemen erfasst und übermittelt?

Alle 15 Minuten werden Daten an die berechtigten Markt­teilnehmer übermittelt. Sie sind ausschließlich für energie­wirtschaftlich notwendige Anwendungs­fälle vorgesehen, zum Beispiel zu Zwecken der Bilanzierung. Mit Ihrer Zustimmung können diese Daten darüber hinaus von uns als Lieferanten verwendet werden, um Mehrwerte in Form spezieller Tarif­angebote oder einer visuellen Aufbereitung von Verbrauchs­werten als Service für Sie als Kunde bereit­zustellen.

Wie funktioniert die Übertragung der Daten von intelligenten Messsystem zu Stromanbieter / Netzbetreiber?

Die Zählerdaten werden vom intelligenten Mess­system an den Mess­stellen­betreiber und dann an weitere berechtigte Markt­teilnehmer wie den Verteilnetz- oder Übertragungs­netzbetreiber und Energie­lieferanten übermittelt.

Die Datenüber­mittlung erfolgt zunächst zwischen der Kommunikations­einheit des Zählers, dem Smart Meter Gateway, und dem Messstellen­betreiber. Dabei werden die Daten hoch verschlüsselt über eine sichere Verbindung (i.d.R. Mobilfunk) automatisch übertragen.

 

Wer verwaltet und verarbeitet die Daten?

Der Mess­stellen­betreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markt­teilnehmer, zum Beispiel an den Verteil­netz- oder Übertragungs­netzbetreiber und den Stromlieferanten. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetz­lichen Bestimmungen, der Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informations­technik) und entsprechend der Festlegungen der Bundes­netzagentur durchgeführt.