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Mehrwertsteuer Gas

Absenkung der Mehrwertsteuer bei Gas läuft zum 31. März 2024 aus

 – zukünftig wieder 19 % MwSt. bei Gas

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die vorübergehende Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas zum 31. März 2024 ausläuft und die Bundesregierung den Steuersatz ab 1. April 2024 wieder auf 19 % anhebt. Diese Änderung wirkt sich auf Ihren Bruttopreis aus.

Um Sie vor eventuellen Nachzahlungen zu schützen, empfehlen wir Ihnen Ihre Abschläge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies können Sie direkt und einfach in unserem KZO erledigen.

Kundenzentrum Online

Fragen und Antworten

Warum wird die Mehrwertsteuer für Gas wieder auf 19 % angepasst?

Die Mehrwertsteuer für Erdgas ist vom Deutschen Bundestag vorübergehend von 19 % auf 7 % gesenkt worden. Die Bundesregierung hatte dies als Hilfsmaßnahme eingeführt, um die Haushalte wegen der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Da die Energiekosten wieder sinken, soll diese Hilfsmaßnahme für Verbraucher zum 31.03.2024 auslaufen. Ab dem 1. April 2024 gilt dann wieder der reguläre Satz von 19 %.

Von dieser Änderung sind deutschlandweit alle Bezieherinnen und Bezieher von Erdgas betroffen. Die Energieversorger sind verpflichtet, den korrekten Mehrwertsteuersatz zu erheben und diesen direkt an den Verbraucher weiterzureichen. Entsprechend erhöht sich daher der Bruttopreis für Erdgas.

Muss ich als Kunde etwas tun?

Sie müssen nichts tun. Die Umstellung der Mehrwertsteuer auf Ihren Abschlag sowie die Ausweisung auf Ihrer Rechnung erfolgt automatisch.

Um Sie vor eventuellen Nachzahlungen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Abschläge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies können Sie direkt und einfach in unserem Portal „ODR Kundenzentrum Online“ erledigen.

 

Was bedeutet die geplante Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für mich?

Die zeitweise reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas wird am 1. April 2024 wieder von 7 % auf 19 % angehoben. Daher zahlen Sie für Januar, Februar und März 2024 nur 7 % Mehrwertsteuer auf Gas, ab April 2024 wieder 19 %. Gerne können Sie Ihren Abschlag in unserem „ODR Kundenzentrum Online“ überprüfen und falls nötig anpassen. Wir stellen jedoch im Hintergrund für Sie sicher, dass die Mehrwertsteuer in der jeweils korrekten Höhe in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt wird.

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuererhöhung auf meine Gasrechnung aus?

Wie hoch die finanzielle Belastung für einzelne Haushalte aussehen könnte, möchten wir Ihnen frühzeitig und transparent an einem Beispiel zeigen. 

Für das Beispiel nutzen wir unser Sonderprodukt ODR Erdgas Garant und den durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh in unserem Grundversorgungsgebiet.

 

Steuerliche Belastung bei 2.270,94 € netto
bei 20.000 kWh pro Jahr

Betrag mit 7 % MwSt. 

158,97 €*

Betrag mit 19 % MwSt.

431,48 €*

Mehrbelastung pro Jahr

272,51 €*

Mehrbelastung pro Monat

22,71 €*

*Werte sind gerundet.

Wie kann ich meinen Gasverbrauch optimieren, um Kosten zu sparen?

Wertvolle Tipps, wie Sie Energie sparen und Ihren Gasverbrauch reduzieren können, finden Sie hier.

Habe ich aufgrund der gesetzlichen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, in diesem Fall ergibt sich für Sie kein Sonderkündigungsrecht. Ihr Netto-Gaspreis ändert sich nicht, sondern die EnBW ODR gibt lediglich, wie andere Energieversorger auch, die Steuererhöhung weiter. Deshalb besteht kein Sonderkündigungsrecht.