- Aktiver und eingetragenen Verein (e.V.)
- Der Verein hat seinen Sitz und seine Wirkungsstätte im Versorgungsgebiet der EnBW ODR
- Ausgeschlossen sind Vereine, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, Gewalt verherrlichen, fördern oder zur Gewalt aufrufen oder auf jegliche Art und Weise dem Ruf oder dem Ansehen der EnBW ODR schaden
- Der Verein genehmigt der EnBW ODR bei erfolgreicher Teilnahme, diese für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen
- Verein muss sich bei der EnBW ODR für die Aktion anmelden
- Der Verein erklärt sich dazu bereit, dass Name und Logo des Vereins sowie die Anzahl der Empfehlungen in einem Ranking mit den Informationen anderer Vereine gegenübergestellt werden.
- Sie willigen ein, dass die EnBW ODR von Ihrem Verein bzw. Ihren Mitgliedern Bild- und Videomaterial erhält oder selbst anfertigen darf und räumen der EnBW ODR unentgeltlich das weltweite, zeitlich unbefristete, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufliche Recht ein, diese Aufnahmen zu bearbeiten, zu veröffentlichen, zur Schau zu stellen, zu verbreiten sowie weiterzugeben. Eine umfassende Nutzung, Bearbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung, Zuschaustellung und Weitergabe darf erfolgen zu Zwecken der Berichterstattung, sowie auch zu kommerziellen und werblichen Zwecken.
Teilnahmebedingungen "Vereine werben Kunden"

Teilnahmebedingungen als Verein
Teilnahmebedingungen als Neukunde
- Es ist der erfolgreiche Abschluss eines Energielieferungsvertrags erforderlich (keine Grundversorgung)
- Bei einem Wiederruf erfolgt keine Prämienauszahlung
- Das Antragsformular ist an die EnBW ODR zu senden
- Ein gültiges SEPA-Basislastschrift-Mandat liegt vor
- Neukunde wurde nicht durch eine andere Aktion der EnBW ODR geworben (z.B. Kunden werben Kunden)