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Aktuelle Informationen zum Energiemarkt

Aktuelle Informationen zum Strom- und Gasmarkt

Die Lage auf den Strom- und Gasmärkten hat sich im Jahr 2024 weitestgehend beruhigen und stabilisieren können. Strom und Gas können günstiger beschafft werden als im Vorjahr, liegen jedoch noch über dem Vorkriegsniveau.

Entwicklung des Strompreises

Für den Großteil unserer Kunden, die ein Sonderprodukt beziehen, konnten die Strompreise gesenkt werden. Auch bei der Grundversorgung im Strom führen im Durchschnitt sinkende Netzentgelte zu einer Preissenkung. Besonders im Netzgebiet der Netze ODR profitieren die Kunden von deutlich gesunkenen Netzentgelten. Für unsere Kunden bedeutet das: Wer einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh im StromPUR hat, spart etwa 167 Euro pro Jahr. Im AktivPrivat sind es bei 3.000 kWh eine Ersparnis von etwa 162 Euro pro Jahr.

In anderen Netzgebieten unseres Versorgungsgebiets steigen die Netzentgelte leicht an, um den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze zu finanzieren, der für die langfristige Versorgungssicherheit und Integration erneuerbarer Energien notwendig ist. Auch die Kosten für die Energiewende, wie Steuern und Umlagen, die einen wichtigen Teil des Strompreises ausmachen, sind in diesem Jahr gestiegen.

Die KWKG-Umlage, die zur Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung dient, erhöht sich 2024 leicht auf 0,277 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Offshore-Netzumlage, die für den Anschluss von Offshore-Windparks ans Netz erhoben wird, steigt auf 0,816 Cent pro Kilowattstunde.

Ein deutlicher Anstieg betrifft den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals §19 StromNEV-Umlage), der sich auf 1,558 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Diese Erhöhung ist Teil einer neuen Regelung zur Kostendeckung für den Ausbau der Netze für erneuerbare Energien: Netzbetreiber, die besonders hohe Kosten haben, um die Einspeisung von erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie zu ermöglichen, erhalten dafür finanzielle Unterstützung. Die Übertragungsnetzbetreiber, die diese Zahlungen leisten, gleichen diese zusätzlichen Kosten sowie ihre eigenen entgangenen Einnahmen untereinander aus. Am Ende werden diese Gesamtkosten über den „Aufschlag für besondere Netznutzung“ an alle Kunden weitergegeben.

Zukünftig wird es in der Wärme-Grundversorgung nur noch einen Eintarif geben. Sie erhalten ab 1. Januar 2025 einen einheitlichen Verbrauchspreis für alle Tageszeiten. Ein Austausch des Zweitarifszählers ist nicht nötig. Der bestehende Zähler kann weiterhin für den Eintarif verwendet werden.

Entwicklung des Gaspreises

Auch die Gaspreise an den Börsen sind gesunken und haben nun ein stabiles Niveau erreicht. Für unsere Kunden bedeutet das eine Ersparnis: Wer einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh hat, spart durch die gesunkenen Arbeitspreise etwa 264 Euro pro Jahr.

Gleichzeitig steigen die Netzentgelte und Abwicklungskosten im Erdgasbereich leicht an. Diese Erhöhung ist notwendig, da die Netze weiterhin unterhalten und ausgebaut werden müssen und weniger Kunden diese Kosten gemeinsam tragen. Daher sind die Grundpreise für Gas angestiegen.

Fragen und Antworten zu unseren Preisanpassungen

Was passiert mit meinem Abschlag?

Sollten Sie Ihren Abschlag bereits angepasst haben und nun eine weitere automatische Anpassung erfolgt sein, hat dies keine negativen Auswirkungen für Sie.

Ihre Abschläge können Sie in einem definierten Umfang in unserem Kundenzentrum Online ändern oder Sie lassen die Abschläge bestehen. In der nächsten Jahresrechnung wird Ihr Abschlag vollumfänglich berücksichtigt. Je nach Verbrauch erfolgt eine Gutschrift oder Nachzahlung.

Wichtig:
Ihr Abschlag ist ohne Berücksichtigung der Energiepreisbremse. Haben Sie ein Lastschriftmandat erteilt, wird die ODR den Abschlag abzüglich der Strompreisbremse einziehen. Sollten Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen Sie wie bisher den monatlichen Entlastungsbetrag von Ihrem Abschlag ab. 

Soll ich der ODR einen Zählerstand mitteilen?

Sie brauchen aufgrund der Preisanpassung keinen Zählerstand mitteilen. Der Netzbetreiber ermittelt zum Stichtag über eine Hochrechnung Ihren Zählerstand.

Wenn Sie Ihren Zählerstand mitteilen möchten, ist dies nur online über unser Kundenzentrum Online möglich.  Jetzt Zählerstand melden →

Welche Vertragsmöglichkeiten habe ich?

Alle unsere Tarife können Sie sich gerne online anschauen. 

→ Hier geht's zum Tarifcheck für Bestandskunden. Halten Sie dafür einfach Ihre Kunden- und Zählernummer bereit.

→ Hier geht's zum Tarifcheck für Neukunden.

Haben die Verträge eine Preisgarantie?

Alle neu geschlossenen Strom- und Gasverträge haben eine Preisgarantie bis 31.12.2025. Ausnahme: unser Tarif "StromPur Basic" hat keine Preisgarantie.

Welche Umlagen ändern sich bei der Preisanpassung im Gas?

Die Gasspeicherumlage ist zum 01.07.24 gestiegen und der C02 Preis wird zum 01.01.2025 steigen, dieser ist aber bereits im neuen Strompreis enthalten.

Sind die Netzentgelte bereits im neuen Preis enthalten?

Die Netzentgelte sind mit im Preis kalkuliert – die Netzentgelte sind ein großer Bestandteil der Preiszusammensetzung.

Bekommt jeder Kunde eine Peisanpassung?

Alle Kunden, deren Preisgarantie zum 31.12.2024 ausläuft, bekommen eine Preisanpassung zu ihrem jeweiligen Strom-, Wärmestrom- oder Gastarif.

Hilfreiche externe Informationsquellen rund um die Situation am Energiemarkt

Informationen wichtiger öffentlicher und externer Stellen zur Gesamtsituation auf den Gasmärkten finden Sie aktuell unter anderem hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesnetzagentur
terranets bw (Fernleitungsnetzbetreiber)

Weitere Hinweise zum Energiesparen bietet auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und unter www.ganz-einfach-energiesparen.de

Tipps zum Energiesparen

Reduzieren Sie ganz einfach Ihren Energieverbrauch. Unsere Energiespartipps helfen Ihnen dabei.

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