Der Gesetzgeber hat nun die Einführung der Energiepreisbremse beschlossen. Dadurch wurden die neuen Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse auf den Weg gebracht, um Letztverbraucher*innen von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Der Gas-, Wärme- und Strompreisdeckel ist ab dem 1. März 2023 gültig und wirkt rückwirkend auch für den Januar und Februar 2023. Die Preisbremsen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2023 und können von der Bundesregierung ggf. bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Für Groß- und Industriekunden greift die Entlastung für Gas und Wärme bereits ab Januar 2023.
Die Preisbremsen und Entlastungsbeträge gestalten sich unterschiedlich. Wir erklären Ihnen, wie die Preisbremsen funktionieren und wer von den Entlastungsmaßnahmen wie profitiert.
Zur Entlastung der Gaskunden hat die Bundesregierung zudem die Dezember-Soforthilfe als 1. Stufe beschlossen. Erfahren Sie hierzu alles Wichtige auf unserer Informationsseite zur Dezember-Soforthilfe.
Neue kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.